
So läuft die Auszahlung ab
Das Kinderkrankengeld wir immer rückwirkend gezahlt. Denn zuerst muss Ihr Arbeitgeber der IKK classic mitteilen, wie viel Lohn bzw. Gehalt Ihnen durch die Betreuung Ihres kranken Kindes entgangen ist.
In der Regel übermittelt Ihr Arbeitgeber uns diese Daten automatisch mit der Abrechnung des Monats, in dem Ihr Kind krank war.
Beispiel 1: Ihr Kind ist am 3. März krank und muss von Ihnen ganztägig betreut werden. Ihr Arbeitgeber rechnet Ihr Gehalt immer zum Monatsende ab – also Ende März. Die IKK classic erhält die Daten somit im April – und dann wird das Kinderpflegekrankengeld ausgezahlt.
Beispiel 2: Ihr Kind ist vom 30. Juli bis zum 2. August krank. In diesem Fall braucht die IKK classic zwei Gehaltsabrechnungen – eine für Juli und eine für August. Ihr Arbeitgeber erstellt die Abrechnungen jeweils zum Monatsende. Die Auszahlung für Juli erfolgt im August, während die Überweisung für die Betreuungstage im August erst im September möglich ist.
Keine Sorge – Sie müssen nichts weiter tun. Wir kümmern uns um alles Weitere, damit Sie Ihr Kinderpflegekrankengeld erhalten.