Frau beim Nordic Walking durch den Wald

Vorsorgeleistungen

Medizinische Vorsorgeleistungen haben das Ziel, einer Schwächung der Gesundheit vorzubeugen, Krankheiten zu verhüten beziehungsweise deren Verschlimmerung zu vermeiden, eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern entgegenzuwirken.

Eine Vorsorgeleistung muss schriftlich beantragt und von uns genehmigt werden. Erfahren Sie mehr über unser Angebot an ambulanten und stationären Kuren zur Vorsorge, welche Zuzahlungen anfallen – und welche Kosten wir übernehmen beziehungsweise bezuschussen.

Ambulante Vorsorgeleistung

Der Weg zur ambulanten Vorsorgeleistung

Wenn eine Behandlung in Ihrem Wohnort nicht ausreichend ist, prüft Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt, ob sie bzw. er bei Ihnen eine Kur zur Vorsorge für zweckmäßig und notwendig hält. Ist diese Voraussetzung erfüllt und die Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgeleistung geklärt, erhalten Sie von uns einen entsprechenden Antrag für eine Vorsorgeleistung. Nachdem Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt die ambulante Vorsorgeleistung auf dem Antrag bestätigt und verordnet hat, prüft Ihre IKK classic gegebenenfalls gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst, ob Sie diese Leistung durchführen können.

So funktioniert's

  • Voraussetzung: Eine Behandlung in Ihrem Wohnort ist nicht ausreichend.

  • Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt bestätigt die Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgekur.

  • Ihre IKK classic prüft Ihren Antrag, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst.

Die Wahl des anerkannten Kurorts

Besprechen Sie bitte mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt, welcher anerkannte Kurort und welche klimatischen Veränderungen für Sie am wirkungsvollsten sind. Ist die Leistung bewilligt, erhalten Sie von uns einen Kurarztschein, den Sie in Ihrem ausgewählten Kurort dem Kurarzt aushändigen. Die Ärztin bzw. der Arzt rechnet die ärztliche Behandlung direkt mit uns ab, sodass für Sie keine Kosten entstehen.

Zuzahlung und Kostenübernahme

Die medizinisch notwendigen Heilmittel werden Ihnen vor Ort durch den Kurarzt verordnet. Die Kosten der Heilmittel trägt Ihre IKK classic. Sie tragen lediglich einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Für Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung.

Zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe erhalten Sie von uns einen Zuschuss von 100 Euro. Für chronisch kranke Kleinkinder zahlt die IKK classic einen Zuschuss von bis zu 25 Euro je Kalendertag. Falls medizinisch erforderlich, ist im Allgemeinen nach drei Jahren erneut eine solche Vorsorgeleistung möglich.

Rehabilitationsleistungen

Rehabilitationsleistungen dienen dazu, eine bereits eingetretene Erkrankung bestmöglich zu behandeln. Mehr erfahren

Mutter-/Vater-Kind-Kur

Wir bieten unseren Versicherten spezielle Leistungen für Familien in hierfür geeigneten Einrichtungen an. Mehr erfahren

Sonderform: Die Kompaktkur

Die ambulante Vorsorge können Sie auch in Kompaktform, der so genannten Kompaktkur, durchführen. Dabei werden Gruppen von maximal 15 Teilnehmern mit gleichen oder ähnlichen gesundheitlichen Krankheitszuständen gebildet, die über die gesamte Dauer bestehen bleiben (zum Beispiel bei Osteoporose, Arthrosen, Tinnitus). Der Kurarzt und andere Leistungserbringer (zum Beispiel Krankengymnasten) behandeln Sie nach einem strukturierten Therapiekonzept, welches speziell für bestimmte Erkrankungen entwickelt wurde. Auf die Motivation zu gesundheitsgerechtem Verhalten wird besonders Wert gelegt. 

Weitere Informationen über aktuelle Kompaktkuren erhalten Sie von uns. Kontaktieren Sie dafür einfach das nächstgelegene IKK Servicecenter oder schreiben Sie uns über die IKK Onlinefiliale.

Stationäre Vorsorgeleistung

Der Weg zur stationären Vorsorgeleistung

Sollten ambulante medizinische Leistungen zur Vorbeugung beziehungsweise Vorsorge nicht ausreichen, erhalten Sie von uns unter bestimmten Voraussetzungen eine stationäre Vorsorgeleistung. Möchte Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine solche Leistung für Sie anregen, stellt sie bzw. er Ihnen ein Muster 61 Teil A (Beratung zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation beziehungsweise zu weiteren Leistungen der Krankenkasse) oder eine formlose Bescheinigung zur Vorlage bei der IKK classic aus. Sie erhalten dann umgehend die notwendigen Antragsunterlagen von uns. Sobald Ihr Antrag bei uns vorliegt, klären wir gegebenenfalls mit dem Medizinischen Dienst, ob und in welcher Einrichtung Sie die Leistung durchführen können.

So funktioniert's

  • Voraussetzung: Eine ambulante Vorsorgeleistung ist nicht ausreichend.

  • Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt stellt Ihnen ein Muster 61 Teil A oder eine formlose Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer IKK classic aus.

  • Ihre IKK classic prüft Ihren Antrag, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst.

Dauer der stationären Vorsorgeleistung

In der Regel soll eine stationäre Vorsorge maximal drei Wochen dauern. Eine Verlängerung ist über diesen Zeitraum hinaus nur möglich, wenn dringende medizinische Gründe dies erforderlich machen. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Kurdauer von vier bis sechs Wochen vorgesehen.

Im Allgemeinen können Sie nach vier Jahren erneut eine stationäre Vorsorgeleistung erhalten, wenn diese medizinisch notwendig ist.

Zuzahlung und Kostenübernahme

Ist die Leistung bewilligt, übernimmt die IKK classic alle vertraglichen Kosten in der Einrichtung. Sie selbst leisten lediglich eine Zuzahlung von 10 Euro täglich, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von dieser Zuzahlung generell befreit.

Vorsorge

Wir übernehmen die Kosten für viele Vorsorgeuntersuchungen für Klein und Groß.

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