
Ambulante Vorsorgeleistung
Der Weg zur ambulanten Vorsorgeleistung
Wenn eine Behandlung in Ihrem Wohnort nicht ausreichend ist, prüft Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt, ob sie bzw. er bei Ihnen eine Kur zur Vorsorge für zweckmäßig und notwendig hält. Ist diese Voraussetzung erfüllt und die Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgeleistung geklärt, erhalten Sie von uns einen entsprechenden Antrag für eine Vorsorgeleistung. Nachdem Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt die ambulante Vorsorgeleistung auf dem Antrag bestätigt und verordnet hat, prüft Ihre IKK classic gegebenenfalls gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst, ob Sie diese Leistung durchführen können.