So funktioniert die Zuzahlungsbefreiung
Sie haben für ein Kalenderjahr gesetzliche Zuzahlungen geleistet, die zusammengerechnet über Ihrer Belastungsgrenze liegen? Dann übernimmt die IKK classic auf Antrag Ihre Kosten für alle darüber liegenden gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für verordnete Mittel und Behandlungen – zum Beispiel für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Fahrkosten – und erstattet Ihnen diese.
Sammeln Sie deshalb für sich und alle Angehörigen, deren Zuzahlungen berücksichtigt werden, alle Belege über geleistete Zuzahlungen. Bewahren Sie diese gut auf, damit Sie sie am Jahresende zusammen mit dem Antrag und Kopien Ihrer Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsbescheinigung) in Ihrem IKK Servicecenter einreichen können.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Ausgenommen sind Zuzahlungen zu Fahrkosten.
Auch bestimmte Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit. Hier erfahren Sie, welche das sind.
Sie haben bereits eine Zuzahlungsbefreiung für das betroffene Kalenderjahr beantragt aber noch Zuzahlungsbelege gefunden, die nicht berücksichtigt wurden? Bitte reichen Sie diese mit einem neuen Antrag bei uns ein.
Besonders schnell und einfach funktioniert die Antragstellung für eine Zuzahlungsbefreiung zum Beispiel über Ihre IKK Onlinefiliale oder über unseren Online-Antrag Zuzahlungsbefreiung.
Vorauszahlung beantragen:
Wenn Sie keine Belege sammeln möchten, nutzen Sie die Vorauszahlung und beantragen Sie Ihren Befreiungsausweis für das nächste Jahr über die IKK Onlinefiliale oder über unseren Online-Antrag Vorauszahlung.