Ärztin untersucht kleines Mädchen

U- und J-Untersuchungen: Vorsorge für Kinder und Jugendliche bei der IKK classic

Wie gesund und vital ein Kind einmal wird, entscheidet sich wesentlich in den ersten Lebensjahren. Wir wollen Ihnen dabei helfen, Ihrem Kind eine möglichst gute Startposition zu verschaffen.

Darum bietet die IKK classic Ihnen kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche an. Die U- und J-Untersuchungen sind Früherkennungsuntersuchungen, mit denen die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen regelmäßig überprüft wird, von der Geburt (U1) bis ins Jugendalter (J2).

Neben den gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen übernimmt die IKK classic zusätzlich auch die U10, U11 und J2 sowie ein Amblyopie-Screening. Darüber hinaus kann die Teilnahme an allen Untersuchungen im Rahmen unseres IKK Bonus angerechnet werden und ist somit bares Geld wert. Im Überblick sehen Sie, welche Untersuchung wann ansteht und was geprüft wird.

Alle U- und J-Untersuchungen auf einen Blick
Name Untersuchung Empfohlener Zeitpunkt Untersuchungs-Schwerpunkte Abrechnung der Kosten

U1

direkt nach der Geburt

Allgemeinzustand, Hörscreening

als gesetzliche Leistung direkt über über Ihre IKK Gesundheitskarte

U2

3. bis 14. Lebenstag

komplette Untersuchung, Neugeborenen-Screening

als gesetzliche Leistung direkt über über Ihre IKK Gesundheitskarte

U3

3. bis 8. Lebenswoche

Organfunktionen, Hüftultraschall

als gesetzliche Leistung direkt über über Ihre IKK Gesundheitskarte

U4

2. bis 4,5. Lebensmonat

Motorik, Skelett, Nervensystem, Erstimpfungen

als gesetzliche Leistung direkt über über Ihre IKK Gesundheitskarte

U5

5. bis 8. Lebensmonat

Beweglichkeit, Greifen, Ernährung

als gesetzliche Leistung direkt über über Ihre IKK Gesundheitskarte

Amblyopie-Screening

5. bis 14. Lebensmonat und 20. bis 27. Lebensmonat

Augenvorsorge

Zusatzleistung: nach Vertragsbeitritt über die IKK Gesundheitskarte oder Kostenerstattung

U6

9. bis 14. Lebensmonat

Sitzen, Krabbeln, Sprache, Zahnpflege

als gesetzliche Leistung direkt über über Ihre IKK Gesundheitskarte

U7

20. bis 27. Lebensmonat

Gehen, Sehen, Hören, Sprache

als gesetzliche Leistung direkt über über Ihre IKK Gesundheitskarte

U7a

33. bis 38. Lebensmonat

Sehstörungen, Verhalten, Sprache

als gesetzliche Leistung direkt über über Ihre IKK Gesundheitskarte

U8

43. bis 50. Lebensmonat

Gehör, Augen, Sprache, Geschicklichkeit

als gesetzliche Leistung direkt über über Ihre IKK Gesundheitskarte

U9

58. bis 66. Lebensmonat (vor der Einschulung)

Schulfähigkeit, Haltung, Hören, Sehen

als gesetzliche Leistung direkt über über Ihre IKK Gesundheitskarte

U10

7 bis 8 Jahre

Entwicklungsstörungen (z. B. Legasthenie, ADHS)

Zusatzleistung: nach Vertragsbeitritt über die IKK Gesundheitskarte oder Kostenerstattung

U11

9 bis 10 Jahre

Schulleistung, Verhalten, Medien, Sucht

Zusatzleistung: nach Vertragsbeitritt über die IKK Gesundheitskarte oder Kostenerstattung

J1

12 bis 14 Jahre

Pubertät, Haltung, Impfstatus

als gesetzliche Leistung direkt über über Ihre IKK Gesundheitskarte

J2

16 bis 17 Jahre

Gesundheits-Check, Berufswahl, Sexualität

Zusatzleistung: nach Vertragsbeitritt über die IKK Gesundheitskarte oder Kostenerstattung

Sind die U- und J-Untersuchungen Pflicht?

Die U- und J-Untersuchungen sind ein Anspruch Ihres Kindes, keine bundesweite Pflicht. In einzelnen Bundesländern bestehen jedoch landesrechtliche Melde- oder Einladungsverfahren für die Untersuchungen U1 bis U9. Wir empfehlen, alle Termine wahrzunehmen, da die Untersuchungen Entwicklungs- und Gesundheitsstörungen früh erkennbar machen.

Was die IKK classic zusätzlich übernimmt und wie die Abrechnung läuft

Die IKK classic übernimmt die Kosten der zusätzlichen Untersuchungen U10, U11, J2 und des Amblyopie-Screenings. So funktioniert es:

  • 1. Die untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt nimmt am Vertrag der IKK classic mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) teil.

  • 2. Ob die Praxis teilnimmt, erfahren Sie über die Kinder- und Jugendarztsuche.

  • 3. Sie unterschreiben in der Praxis eine Teilnahmeerklärung. Danach ist die Untersuchung kostenlos.

  • 4. Die Kosten werden direkt über die IKK Gesundheitskarte abgerechnet.

Nimmt die Praxis nicht am Vertrag teil, können Sie sich 61 Euro erstatten lassen. Dazu reichen Sie die Arztrechnung mit Ihrer Bankverbindung bei der IKK classic ein.

Die Untersuchungen U1–J2 im Detail

U1 – nach der Geburt

Bei der U1 wird unmittelbar nach der Geburt der Allgemeinzustand durch Überprüfung von Hautfarbe, Puls, Muskeltonus, Atmung und Reflexen beim Absaugen ermittelt sowie Gewicht, Körpergröße und Kopfumfang bestimmt. Außerdem werden Fehlbildungen und Geburtsverletzungen überprüft. Wenn Sie in einer Klinik entbinden, führt das Krankenhausteam die beiden Untersuchungen durch.

Weiterer Bestandteil dieser Untersuchung ist ein Hör-Screening, denn unentdeckte Hörstörungen beeinträchtigen auch die Sprachentwicklung. Diese einfache und schmerzlose Untersuchung wird in den ersten drei Tagen nach der Geburt durchgeführt. Ob das Baby wach ist oder gerade schläft, spielt bei dem Test keine Rolle: Zuerst überprüft der Arzt die natürlichen Reaktionen des Innenohrs auf Schallreize, die sogenannten otoakustischen Emissionen. Dazu wird eine winzige Sonde – ausgestattet mit einem Lautsprecher und einem hochsensiblen Mikrofon – in den Gehörgang eingeführt. Reagiert das Innenohr nicht auf den Schallreiz, werden weitere Tests durchgeführt. Sollte das Baby tatsächlich eine Hör-Einschränkung haben, beraten die Eltern gemeinsam mit HNO- und Kinderärzten, welche Therapie sinnvoll ist und wann eine Hör- und Spracherziehung beginnen sollte.

U2 – 3. bis 14. Lebenstag

Bei der U2, die zwischen dem 3. und 14. Lebenstag stattfinden sollte, wird Ihr Baby erneut vollständig körperlich untersucht, um den Entwicklungsstand zu überprüfen. Auch nach bislang unentdeckten Geburtsverletzungen wird noch einmal geschaut und Bewegungsapparat, Organe und Nervensystem auf Fehlbildungen und Funktionsstörungen gecheckt.

Außerdem wird das erweiterte Neugeborenen-Screening durchgeführt: Ein wenig Fersenblut wird auf zwei Hormon- und zwölf Stoffwechselkrankheiten untersucht (unter anderem Phenylketonurie, Galaktosämie, Schilddrüsenunterfunktion), die gegebenenfalls unverzüglich behandelt werden können. Ab Oktober 2021 umfasst das Screening zusätzlich die Sichelzellenkrankheit, bei der rote Blutkörperchen sichelförmig verkrümmt sind und nicht so gut Sauerstoff transportieren können, sowie die spinale Muskelatrophie, bei der motorische Nervenzellen im Rückenmark absterben.

U3 – 3. bis 8. Lebenswoche

Zwischen der 3. und 8. Lebenswoche steht für Ihr Kind die U3 beim Kinderarzt an. Dieser wird die Organfunktionen überprüfen und den Erfolg von eventuell verordneten Maßnahmen aus den vorherigen Untersuchungen kontrollieren. Sie erhalten Ernährungshinweise, um Mundgesundheit und Zahnentwicklung Ihres Kindes zu fördern. Um Fehlentwicklungen der Hüftgelenke möglichst frühzeitig erkennen und behandeln zu können, erfolgt bei der U3 ebenfalls eine spezielle Ultraschalluntersuchung (Sonografie) der Hüften. Besonders achten wird der Arzt auf Ernährungszustand und Gewicht, eine altersgemäße Bewegung sowie Augenreaktionen und Hörvermögen.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Nimmt Ihr Kind an Gewicht zu?

– Trinkt es regelmäßig und zügig?

– Schreit es viel und schrill?

– Schwitzt es viel?

Zudem erhält Ihr Kind die erste Rotavirenimpfung. Mehr zum Thema:

U4 – 2. bis 4,5. Lebensmonat

Bei der U4, die zwischen dem 2. und 4,5. Lebensmonat stattfindet, wird die Entwicklung von Motorik, Skelett und Nervensystem begutachtet. Der Arzt kontrolliert hier beispielsweise, ob Ihr Kind den Kopf kurze Zeit hochhalten kann, wenn es auf dem Bauch liegt oder ob es aufmerksam auf Geräusche reagiert. Bei der U4 wird außerdem überprüft, ob das Baby ein Spielzeug mit den Augen verfolgt oder schielt – und wie gut es ein Spielzeug halten kann. Bei dieser Untersuchung können zudem wichtige Erstimpfungen durchgeführt werden.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor: 

– Hat Ihr Kind Schwierigkeiten beim Saugen und Schlucken?

– Erbricht es häufig?

– Macht sich das Kind häufig steif?

– Ballt es seine Hände meist zur Faust?

– Lächelt es zurück, wenn sich ihm jemand freundlich zuwendet?

U5 – 5. bis 8. Lebensmonat

Bei der U5 ist Ihr Kind schon ein halbes Jahr alt. Seine Bewegungsmöglichkeiten und seine Geschicklichkeit haben enorme Fortschritte gemacht. Im Mittelpunkt stehen folgende Fragen: Stützt sich Ihr Kind in der Bauchlage mit geöffneten Händen ab? Kann es mit den Händen greifen? Wie soll das Kind weiter sinnvoll ernährt werden? Auch bei der U5 erhalten Sie wieder Hinweise zu Mundhygiene und zahnschonender Ernährung. Dieser Arztbesuch kann mit Impfterminen verbunden werden.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Spielt Ihr Kind mit seinen Füßen?

– Dreht es sich vom Rücken auf den Bauch?

– Greift es nach Spielzeug, das in seiner Nähe liegt?

– Lacht es und gibt es Laute von sich?

U6 – 9. bis 14. Lebensmonat

Die U6 zwischen dem 9. und 14. Lebensmonat ist die letzte Vorsorgeuntersuchung im ersten Lebensjahr. Sie ist auf alle körperlichen und seelischen Merkmale gerichtet, besonders auf selbständiges Sitzen, Krabbeln und Essen, auf das Hören und die Sprachentwicklung sowie auf die Zahnpflege. Zudem wird die Entwicklung der äußeren Geschlechtsorgane überprüft. Ab dem 11. Monat kann Ihr Kind gegen weitere Krankheiten geimpft werden.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Greift Ihr Kind mit Daumen und Zeigefinger?

– Spricht es Doppellaute wie „Mama“ und „Papa“?

– Reagiert es auf laute Geräusche?

– Schaukelt es häufig hin und her?

– Wie reagiert es auf fremde Menschen?
 

U7 – 20. bis 27. Lebensmonat

Rund um das zweite Lebensjahr prüft der Arzt bei der U7 insbesondere, ob Ihr Kind allein gehen, sich bücken und wieder aufrichten, ob es richtig sehen und hören kann und wie es spricht beziehungsweise Gesprochenes versteht.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor: 

– Reagiert Ihr Kind auf einfache Fragen?

– Zeigt es beispielsweise auf Körperteile, nach denen gefragt wird?

– Befolgt es einfache Aufforderungen?

– Kann es Zweiwortsätze bilden wie „Marie Hunger“?

– Kann es Treppen steigen?

– Schläft es durch?

U7a – 33. bis 38. Lebensmonat

Rund um das dritte Lebensjahr (U7a), zwischen dem 33. und 38. Lebensmonat, sollen Sehstörungen (Schwachsichtigkeit), Verhaltensauffälligkeiten und Sprachentwicklungsstörungen frühzeitig erkannt werden, um sie rechtzeitig behandeln zu können.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor: 

– Spricht Ihr Kind Drei- bis Fünfwortsätze?

– Spricht es seinen Vor- und Nachnamen?

– Schläft es nachts durch?
 

U8 – 43. bis 50. Lebensmonat

Rund um das vierte Lebensjahr werden bei der U8 (43. bis 50. Lebensmonat) neben der allgemeinen körperlichen Untersuchung Gehör und Augen untersucht, ein Zuckertest durchgeführt, die körperliche Geschicklichkeit getestet sowie Selbständigkeit, Sprachentwicklung und Kontaktfähigkeit überprüft.
Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Kann Ihr Kind allein essen?

– Beginnt es, sich allein anzuziehen?

– Spielt es konzentriert und auch mit anderen Kindern?

– Ist es tagsüber sauber?

Ab einem Alter von drei Jahren hat Ihr Kind zudem Anspruch auf Untersuchungen zur Zahnvorsorge.

U9 – vor der Einschulung

Mit der U9 kurz nach dem 5. Geburtstag (58. bis 66. Lebensmonat) werden die Früherkennungsuntersuchungen abgeschlossen. Ihr Kind soll nun bald zur Schule gehen, daher wird der Arzt auch die Schulfähigkeit beurteilen und Ihnen Ratschläge geben, wie Sie die körperliche und geistige Entwicklung Ihres Kindes bis zur Einschulung gezielt fördern können. Dazu werden Haltungs-, Hör- und Sehfehler ausgeschlossen sowie das Sozial- und Sprachverhalten überprüft.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor: 

– Erscheint Ihnen Ihr Kind auffällig ruhig oder aggressiv?

– Hat es Freunde?

– Kann es konzentriert spielen und basteln?

– Versteht es Rollenspiele?

– Nässt es noch oder zeitweise wieder ein?

– Spricht es flüssig und in vollständigen Sätzen?

– Kann es sich allein an- und ausziehen?
 

U10 – sieben bis acht Jahre

Die U10 findet im Alter von sieben bis acht Jahren statt. Hier geht es darum, Entwicklungsstörungen wie Legasthenie oder Dyskalkulie, Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen, etwa ADHS, frühzeitig zu erkennen, damit Ihr Kind gegebenenfalls therapeutisch unterstützt werden kann. Natürlich stehen auch Standardtests zum Sehen und Hören, die Überprüfung von Urin, Blutdruck und des Impfstatus auf dem Programm.

U11 – neun bis zehn Jahre

Die U11 erfolgt im Alter von neun bis zehn Jahren. Im Mittelpunkt stehen mögliche Störungen bei Schulleistungen, Sozialisation und Verhalten. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten nimmt der Kinderarzt unter die Lupe. Darüber hinaus berät er zu Bewegung, Ernährung und Stress sowie zum Umgang mit Suchtmitteln.

J1 – 12 bis 14 Jahre

Zwischen zwölf und 14 Jahren hat Ihr Kind Anspruch auf eine Jugendgesundheitsuntersuchung (J1). Auch hier sollen Gesundheits- und Entwicklungsstörungen erkannt werden, vor allem Funktionsstörungen der Schilddrüse sowie Wachstumsstörungen, Fehlentwicklungen des Skelettsystems (zum Beispiel Skoliose), eine verfrühte oder verzögerte Pubertätsentwicklung, Unter- oder Übergewicht, Bluthochdruck und Haut- sowie Organerkrankungen. Diesen Termin sollte Ihr Kind ohne Ihre Begleitung wahrnehmen – es sei denn, es bittet darum.

Der Arzt wird den Jugendlichen zu Schulproblemen und gesundheitsgefährdendem Verhalten befragen und ihn über individuelle Gesundheitsrisiken wie Rauchen, Drogen-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, gesundheitsschädigendes Ernährungs- und Bewegungsverhalten, aber auch über Fragen der Sexualität und Probleme der Pubertät kompetent aufklären. Zudem beurteilt er seine psychische Verfassung und ermittelt etwa, ob eine Essstörung vorliegt.

Bei der Jugendgesundheitsuntersuchung wird zudem der Impfstatus überprüft und gegebenenfalls nachgeimpft.

J2 – 16 bis 17 Jahre

Die J2 ermöglicht Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren einen Gesundheits-Check-up in Anspruch zu nehmen. Schließlich stehen in diesem Alter einige weitreichende Entscheidungen an, bei denen auch die Gesundheit eine Rolle spielen kann, zum Beispiel die Berufswahl. So sind für Allergiker einige Berufe nicht geeignet. Auch Haltungsstörungen können mit dem Start ins Berufsleben Probleme bereiten. Ebenso lassen sich Fragen zur Sexualität mit dem Jugendarzt oft leichter besprechen als mit den eigenen Eltern.

Die IKK classic bietet hier ein besonderes Leistungsangebot und übernimmt die Kosten für diese Früherkennungsuntersuchung, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.

Voraussetzung für die Kostenübernahme:

  • Die untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt nimmt am Vertrag der IKK classic mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) teil. Ob Ihre Ärztin oder Ihr Arzt an dem Vertrag teilnimmt erfahren Sie auf der Internetseite des BVKJ.
  • Sie unterschreiben in der ärztlichen Praxis eine Teilnahmeerklärung. Anschließend können Sie die Vorsorgeuntersuchungen J2 kostenlos in Anspruch nehmen. Die Kosten werden direkt über die IKK-Gesundheitskarte mit uns abgerechnet.

Ist Ihre Ärztin oder Arzt nicht Mitglied im BVKJ oder nimmt nicht am Vertrag teil, haben Sie die Möglichkeit, 61 Euro erstattet zu bekommen. Hierfür reichen Sie einfach die Rechnung des Arztes mit Ihrer aktuellen Bankverbindung bei uns ein.

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Die Früherkennungsuntersuchungen spielen eine zentrale Rolle für das gesunde kindliche Aufwachsen. Dokumentiert werden sie im Kinderuntersuchungsheft, auch gelbes Heft genannt. Das gelbe Heft sollte mindestens so lange aufbewahrt werden, bis das Kind volljährig geworden ist.

Im gelben Kinderuntersuchungsheft werden von den Ärztinnen und Ärzten sowie teilweise Hebammen und Entbindungspflegern das genaue Datum und die Ergebnisse aller U-Untersuchungen festgehalten. Das gelbe Heft unterstützt Eltern bei der Vorbereitung auf die jeweilige Früherkennungsuntersuchung mit Informationen über die altersentsprechenden Untersuchungsinhalte.

Seit Januar 2026 werden auch zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im gelben Heft dokumentiert. Bereits verwendete gelbe Hefte können weiter genutzt werden: Eltern erhalten hierfür entsprechende Einlegeblätter von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt. Für Neugeborene enthalten die gelben Hefte bereits die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen.  

Denken Sie als Eltern deshalb daran, zum Zahnarzttermin Ihres Kindes auch das gelbe Heft mitzunehmen, da in diesem – wie in der Kinderarztpraxis – die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse erfolgt.

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Die IKK classic übernimmt die Zahnversiegelung für Kinder und Jugendliche, da ihre noch jungen Zähne besonders anfällig für Karies sind. Mehr erfahren

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Eine Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Jugendliche kann im IKK Bonus mit bis zu 10 € angerechnet werden. Bereits ab der ersten Früherkennungsuntersuchung kann Ihr Nachwuchs beim IKK Bonus punkten.

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Amblyopie-Screening: Augenvorsorge für Babys und Kleinkinder

Die Amblyopie ist eine Schwachsichtigkeit, die während der Entwicklung der Augen entsteht und meist nur ein Auge betrifft. Unbehandelt kann sie das Sehvermögen dauerhaft beeinträchtigen. Das Amblyopie-Screening erkennt eine solche Sehschwäche früh, ist schmerzfrei und dauert nur Sekunden. Es kann bereits im ersten Lebensjahr durchgeführt werden.

Mögliche Anzeichen für eine Schwachsichtigkeit

  • Ihr Kind schielt.

  • Es muss Gegenstände sehr nah ans Auge halten, um sie zu erkennen.

  • Es dreht den Kopf beim Erkennen immer zur selben Seite.

Wann die IKK classic das Screening übernimmt

Die IKK classic übernimmt zwei Amblyopie-Screenings: einmal zwischen dem 5. und 14. Lebensmonat und einmal zwischen dem 20. und 27. Lebensmonat.

Voraussetzung für die Kostenübernahme:

  • Die untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt nimmt am Vertrag der IKK classic mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) teil. Ob Ihre Ärztin oder Ihr Arzt an dem Vertrag teilnimmt, erfahren Sie über die Kinder- und Jugendarztsuche.

  • Sie unterschreiben in der ärztlichen Praxis eine Teilnahmeerklärung. Anschließend können Sie das Amblyopie-Screening kostenlos in Anspruch nehmen. Die Kosten werden direkt über die IKK Gesundheitskarte mit uns abgerechnet.

Vorsorge-Erinnerungsservice per Post

 

ImpfungenCheck-ups und Früherkennungsuntersuchungen sind – abhängig von Alter und Geschlecht – in unterschiedlichen Abständen fällig. Gar nicht so einfach, hier den Überblick zu behalten, welche dieser Untersuchungen zum ersten Mal für Sie in Frage kommen. Deshalb gibt es unseren kostenfreien Erinnerungsservice für Versicherte: Ab Ihrem 18. Geburtstag machen wir Sie per Post auf alle wichtigen Vorsorgetermine, die für Sie neu anstehen, aufmerksam. Ebenso auf Auffrischungstermine für Ihren Impfschutz. Sie müssen nichts tun, dieser Service erfolgt ganz automatisch.

Ergänzend zu unserem Erinnerungsservice erhalten Erwachsene in regelmäßigen Abständen Informationen zur Darmkrebs- und zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge.

Eltern erinnern wir an alle Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder – von der U4 bis zur J1; Jugendliche informieren wir über die J2. So können Sie rechtzeitig einen Arzttermin vereinbaren.

Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und man sieht auf dem Display das IKK GesundheitsCockpit.

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Häufige Fragen

Sind die U-Untersuchungen Pflicht?

Bundesweit besteht keine einheitliche gesetzliche Pflicht, viele Bundesländer haben aber ein verbindliches Einladungs- und Meldewesen eingeführt. Unabhängig davon werden die Untersuchungen dringend empfohlen, da sie Entwicklungsstörungen frühzeitig erkennbar machen.

Ist die J1-Untersuchung Pflicht?

Die J1 ist freiwillig und keine Pflichtuntersuchung. Empfohlen wird sie dennoch, weil sie im Jugendalter wichtige Themen wie Entwicklung, Impfschutz und seelische Gesundheit abdeckt.

Was passiert, wenn ich eine U-Untersuchung verpasse?

Für die meisten U-Untersuchungen gibt es Toleranzzeiten, innerhalb derer ein Termin nachgeholt werden kann. Sprechen Sie versäumte Termine am besten zeitnah mit Ihrer Kinderarztpraxis ab. In einigen Bundesländern werden nicht wahrgenommene Untersuchungen zudem an zuständige Stellen gemeldet.

Was muss ich zur U-Untersuchung mitbringen?

Bringen Sie zu jeder Früherkennungsuntersuchung die IKK Gesundheitskarte Ihres Kindes, das gelbe Kinderuntersuchungsheft und, soweit vorhanden, den Impfpass sowie Ihren Mutterpass (nur U1 bis U3) mit.

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