Wer Leistung erbringen soll, braucht regelmäßig eine Pause. Von der Arbeit erholen können sich Arbeitnehmer in Pausenräumen. Wie dieser aussehen muss, ist zum Teil gesetzlich geregelt. Was Arbeitgeber beachten müssen.
Der Mensch ist keine Maschine. Und deshalb braucht er zwischendurch auch mal eine Pause, um neue Energie zu tanken und sich zu erholen. Ein guter Arbeitgeber weiß das und animiert seine Angestellten deshalb auch dazu, regelmäßig eine Ruhepause einzulegen. Dazu ist er sogar verpflichtet: So schreibt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vor, dass spätestens nach einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine 30-minütige Pausenzeit zu erfolgen hat.
Nach neun Stunden Arbeit muss ein Arbeitnehmer 45 Minuten Pause gemacht haben. Wird dies nicht befolgt, kann es sogar zur Kündigung kommen. Die Dauer der Ruhezeit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell in der Betriebsvereinbarung festlegen. 15 Minuten sind jedoch das Minimum.
Wie und womit ein Arbeitnehmer seine Pause verbringt, bleibt ihm selbst überlassen, da mischt sich das Arbeitsrecht nicht ein. Im Gegenteil: Im ArbZG ist extra verankert, dass Arbeitnehmer ihre Pause nach eigener Vorstellung verbringen dürfen.