Datenschutz im Gesundheitswesen: Gesundheitsdaten sicher nutzen

Redaktion
IKK classic

Vom E-Rezept über die elektronische Patientenakte bis zu Gesundheits-Apps fürs Smartphone aus App-Stores oder auf Rezept – die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran. Dabei interessieren sich immer mehr Anbieter für persönliche Daten von Nutzenden.

Erfahren Sie, was Sie bei der Nutzung von Apps, Online-Services und Co. beachten sollten – und warum Datenschutz im Gesundheitswesen dabei so wichtig ist.

Was sind Gesundheitsdaten?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert Gesundheitsdaten als „personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen“

Im Klartext bedeutet das: Gesundheitsdaten beschreiben den körperlichen und seelischen Gesundheitszustand eines Patienten oder einer Patientin. Diese personenbezogenen Patientendaten enthalten Informationen über aktuelle sowie vergangene Erkrankungen, Diagnosen, Therapien, Allergien, Impfstatus, Schwangerschaft, Laborergebnisse und vieles mehr. Auch die behördliche Anerkennung als Schwerbehinderter zählt dazu.

Gesundheitsdaten lassen somit Rückschlüsse auf die betroffene Person zu, etwa ob bestimmte Gesundheitsrisiken vorliegen. Deshalb ist die Anforderung an einen sorgsamen Umgang mit diesen Daten im Gesundheitswesen besonders hoch. Ob jemand ein Risiko für hohen Blutdruck hat, Weizen nicht verträgt, Gesundheits-Apps nutzt oder schon einmal einen Bandscheibenvorfall hatte, geht nicht jeden etwas an.

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Warum ist Datenschutz im digitalen Gesundheitswesen wichtig?

Patientendaten sind besonders sensibel. Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Angaben zu ihrem Gesundheitszustand und ihrer Versorgung datenschutzrechtlich vertraulich behandelt werden. Für digitale Gesundheitsdaten von Patienten gilt deshalb im Praxisalltag die ärztliche Schweigepflicht von Behandelnden und Pflegenden in medizinischen Einrichtungen.

Die Weitergabe von eHealth-Informationen an Dritte, etwa durch den Arzt, ist weitgehend nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erlaubt. Was den Datenschutz personenbezogener Daten betrifft, stellt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hohe Sicherheitsanforderungen zu Gesundheitsdaten.

Weil die Entwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen immer rascher voranschreitet, ist es umso wichtiger, dass die personenbezogenen Daten von Betroffenen durch gesetzliche Grundlagen geschützt werden. Daher ist ein IT-Sicherheitsgesetz Weil die Entwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen immer rascher voranschreitet, ist es umso wichtiger, dass die personenbezogenen Daten von Betroffenen durch gesetzliche Grundlagen geschützt werden. Daher ist ein IT-Sicherheitsgesetz angesichts zunehmender Digitalisierung und Cyberrisiken von öffentlichem Interesse.

Wer interessiert sich für die medizinischen Daten?

Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeuten und Pflegekräfte im Gesundheitswesen können Erste Hilfe und Behandlungen besser realisieren, je mehr Informationen zum Gesundheitszustand eines Patienten oder einer Patientin ihnen unmittelbar elektronisch vorliegen. Auch wissenschaftliche Institute nutzen Daten für forschungsrelevante Arbeiten. Doch entsprechende Daten interessieren auch die Werbe- und Gesundheitsbranche – etwa die Pharmaindustrie. Diese möchten personenbezogene Daten auch für kommerzielle Zwecke und Anwendungen nutzen. Im schlimmsten Falle, so befürchten Skeptiker, könnten Daten von Nutzern durch IT-Systeme und künstliche Intelligenz in die Hände Krimineller geraten, die Missbrauch damit betreiben.

Für Arbeitnehmer gilt: Gesundheitsdaten sind als sensitive Daten durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt (Art. 1, 2 GG). Dieses Grundrecht untersagt es dem Arbeitgeber, jegliche Gesundheitsdaten der Beschäftigten offenzulegen – selbst wenn die Daten in zulässiger Weise erhalten wurden, zum Beispiel, weil Mitarbeiter diese freiwillig mitteilen. Arbeitgeber sind unter anderem gesetzlich verpflichtet, ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) vertraulich aufzubewahren.

In Ausnahmefällen kann die Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach der DSGVO datenschutzrechtlich zulässig sein, zum Beispiel zum Zweck der Behandlung oder Versorgung durch Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung, sofern die beteiligten Personen einer beruflichen Schweige- oder Geheimhaltungspflicht unterliegen. Gleiches gilt, wenn die Verarbeitung aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit erforderlich ist, etwa zur Abwehr schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren wie einer Pandemie. Voraussetzung ist jedoch stets, dass eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO sowie ein Ausnahmetatbestand nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegen, die Verarbeitung im konkreten Fall erforderlich ist und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen getroffen werden.

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Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte

Seit 2025 erhalten gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte, sofern sie nicht widersprochen haben. Für den Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte ist entscheidend: Versicherte können über die IKK ePA-App Zugriffe begrenzen, Dokumente verbergen oder löschen und der Nutzung widersprechen. Ärztinnen, Ärzte und weitere Leistungserbringer dürfen nur im Behandlungskontext zugreifen; jeder Zugriff wird protokolliert. So behalten Patientinnen und Patienten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten.

Wie steht es um den Datenschutz bei Gesundheits-Apps?

Ob IKK ePA-App, E-Rezept-App, ob Fitnesstracker, Diabetestagebuch oder eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA): Für viele Gesundheitsbereiche gibt es Angebote zu medizinischen Apps, manche können inzwischen sogar ärztlich verschrieben werden. Im Zuge des Digitalen-Versorgung-Gesetzes (DVG) übernehmen seit 2019/2020 Krankenkassen die Kosten für zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen.

Bevor diese jeweils zugelassen werden, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sie auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft. Die Gesundheits-Apps auf Rezept müssen unter anderem frei von Werbung sein, personenbezogene Daten dürfen nicht zu Werbezwecken verwendet werden und medizinische Inhalte sowie Gesundheitsinformationen müssen dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entsprechen.

Worauf Sie bei Gesundheits-Apps achten sollten

Ein paar Pfunde loswerden oder endlich tiefer und länger schlafen? Dabei können digitale Helfer Sie unterstützen, wie Studien zeigen. Bevor Sie Medizin-Apps aus dem Internet installieren und nutzen, sollten Sie in den Datenschutzregeln der App prüfen, welche Informationen Sie preisgeben möchten. Lesen Sie deshalb als Erstes die allgemeinen Geschäftsbedingungen einer App. Dort erfahren Sie, welche Daten die App abruft und ob sie diese eventuell an Dritte weiterleitet. Dabei bieten Ihnen folgende Tipps und Fragen eine Orientierungshilfe:

  • Welche Funktion soll die App erfüllen? Stimmt die tatsächliche Funktion mit der versprochenen Möglichkeit überein?

  • Wer ist der Hersteller der App: ein wissenschaftliches Institut, Mediziner, Pharmaunternehmen oder Werbefirmen? Verfolgt jemand ein Interesse, Ihnen seine Produkte zu verkaufen?

  • Viele kostenlose Apps finanzieren sich über Werbung und Datenhandel. Deshalb ist Vorsicht geboten bei Gesundheits-Apps, die gratis angeboten werden.

  • Gibt es Angaben zur Weitergabe von Daten an Dritte und falls ja, an wen und zu welchem Zweck?

  • Wo werden die Daten gespeichert? Werden Daten außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, sind besondere Schutzmechanismen erforderlich, damit das Schutzniveau der DSGVO gewahrt bleibt.

  • Bieten gängige Stores, wie Google Play Store oder Apple-Store die App an? Vor der Veröffentlichung finden Sicherheitsprüfungen statt; trotzdem ist ein App-Store-Eintrag keine Garantie dafür, dass eine App dauerhaft frei von Sicherheits- oder Datenschutzrisiken ist.

  • Auch Datenschutzbeauftragte beraten Interessierte.

  • Das Portal der EU-Initiative klicksafe bietet zahlreiche Tipps rund um Datensicherheit im Internet.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich nach der DSGVO bei Gesundheitsdaten?

Sie können unter anderem Auskunft, Berichtigung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Welche Rechte konkret greifen, hängt vom jeweiligen Zweck und von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ab.

Kann ich der elektronischen Patientenakte widersprechen?

Ja, die ePA bleibt freiwillig und der Nutzung kann jederzeit widersprochen werden. Der Widerspruch ist über die Krankenkasse beziehungsweise die IKK ePA-App möglich.

Dürfen Krankenkassen Daten aus meiner ePA sehen?

Nein, nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben Krankenkassen keinen Zugriff auf die medizinischen Daten in der ePA. Sie stellen die Akte bereit, können Inhalte aber nicht einsehen.

Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen?

Datenschutz regelt, welche Gesundheitsdaten zu welchem Zweck verarbeitet werden dürfen. Datensicherheit beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen diese Daten geschützt werden.

Woran erkenne ich eine seriöse Gesundheits-App?

Achten Sie auf Anbieter, Zweck, Berechtigungen, Datenschutzerklärung und mögliche Datenweitergaben. Bei DiGA hilft zusätzlich der Blick ins BfArM-DiGA-Verzeichnis.

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IKK classic

Veröffentlicht am 18.06.2026

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