Berufs­krankheiten im Visier

Redaktion
IKK classic

Bestimmte Gesundheitsrisiken sind eng mit dem Berufsalltag verbunden. Bäckerinnen und Backer erkranken beispielsweise häufiger an Atemwegserkrankungen, Maschinenschlosser sind oft einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt. Aus diesem Grund engagiert sich die IKK classic besonders für den Schutz von Berufskrankheiten.

Unterstützung aus Tradition

Die IKK classic ist eng mit dem Handwerk verbunden – und das seit Jahrhunderten. Die Ursprünge der Innungskrankenkassen reichen bis ins Mittelalter zurück. Deshalb sehen wir uns heute als wichtiger Gesundheitspartner für das Handwerk und handwerksnahe Berufe.

Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit stehen wir unseren Versicherten aktiv zur Seite: mit fundierter Aufklärung, individueller Beratung und Unterstützung bei Leistungsansprüchen. Doch was genau macht eine Berufskrankheit aus – und wie hilft die IKK classic konkret?

Verdacht auf eine Berufskrankheit – und nun?

Berufskrankheiten entstehen durch besondere Belastungen im Arbeitsalltag. Dazu zählen etwa der Umgang mit Schadstoffen, intensive Sonneneinstrahlung oder dauerhafter Lärm.

Diese Erkrankungen entstehen häufig langsam und über einen langen Zeitraum hinweg. Daher ist der Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung nicht immer unmittelbar ersichtlich. Ein typisches Beispiel ist Asbest – ein krebserregender Stoff, der vor allem bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten eine erhebliche Gefährdung darstellt. Die oft sehr langen Latenzzeiten von 20 bis 30 Jahren oder mehr zwischen Exposition und Ausbruch der Krankheit erschweren die Anerkennung als Berufskrankheit erheblich.

Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, meldet der behandelnde Arzt den Fall in der Regel an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Dazu sind neben Ärzten auch Arbeitgeber, Krankenkassen und die Rentenversicherung verpflichtet. Darüber hinaus haben Betroffene selbst sowie Angehörige, Arbeitskollegen oder Betriebsräte die Möglichkeit, einen Verdachtsfall anzuzeigen.

Wie werden arbeitsbedingte Erkrankungen festgestellt?

Damit eine arbeitsbedingte Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, muss zunächst festgelegt sein, welche Erkrankungen überhaupt infrage kommen. In Deutschland entscheidet die Bundesregierung darüber, welche Krankheiten in die sogenannte Berufskrankheiten-Liste aufgenommen werden. Diese ist in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) geregelt.

Voraussetzung für die Aufnahme in diese Liste ist der wissenschaftliche Nachweis, dass bestimmte Einwirkungen krank machen können. Dazu zählen unter anderem Lärm, Staub, Strahlung, Dämpfe oder mechanische Belastungen. Außerdem muss nachgewiesen sein, dass Beschäftigte diesen Einflüssen deutlich stärker ausgesetzt sind als die allgemeine Bevölkerung.

Derzeit gibt es 85 anerkannte Berufskrankheiten. Besteht Versicherungsschutz, haben Betroffene Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Ob ein Anspruch vorliegt, prüfen die Unfallversicherungsträger umfassend anhand des Zusammenhangs zwischen Erkrankung und beruflicher Tätigkeit – oft über das gesamte Erwerbsleben hinweg.

Die Anerkennung einer Berufskrankheit ist rechtlich anspruchsvoll. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen bewusst eng gefasst, sodass hohe Anforderungen erfüllt werden müssen.

Im Durchschnitt dauert ein Verfahren von der Anzeige bis zur Entscheidung rund zwei Jahre.

Diese Hürden zeigen sich auch in den Zahlen der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“.

Von mehr als 90.923 Verdachtsfällen wurden im Jahr 2025 nur 24.265 anerkannt. In etwa 5.434 Fällen wurde eine Rente bewilligt – die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle bleibt dabei unberücksichtigt. Genau hier setzt die IKK classic an.

Eigenes Fallmanagement bringt Erfolg

Die spezialisierten Mitarbeitenden der IKK classic stehen den Kunden als zuverlässige Partner zur Seite – von der ersten Vermutung bis zur abschließenden Klärung einer möglichen Berufskrankheit. Mit einem individuellen, persönlichen Fallmanagement sorgen sie dafür, dass kein Schritt allein gegangen werden muss. Bestätigt sich ein Verdacht auf eine Berufskrankheit, übernehmen erfahrene Fallmanagerinnen und Fallmanager die komplette Anzeige beim zuständigen Unfallversicherungsträger – schnell, unkompliziert und kompetent.

Die Kunden werden während des gesamten Feststellungsverfahrens durch fachkundige Beratung, transparente Kommunikation und echte Unterstützung begleitet. So wird sichergestellt, dass unsere Versicherten jederzeit informiert sind und sich rundum gut aufgehoben fühlen.

Die Ergebnisse zeigen den Erfolg dieses Ansatzes: Im Jahr 2025 prüfte die IKK classic rund 12.033 Verdachtsfälle, von denen 66 Prozent durch das eigene Auswertungssystem identifiziert wurden. Insgesamt wurden 6.501 Fälle gemeldet, von denen bereits etwa 450 als Berufskrankheit anerkannt sind. Weitere Verfahren befinden sich noch in der Prüfung.

Wer profitiert vom Fallmanagement?

Wird eine Berufskrankheit anerkannt, profitieren Versicherte in besonderem Maße. Denn in diesem Fall greift ein erweiterter gesetzlicher Versorgungsanspruch, der über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Wirtschaftlichkeitsbedingte Einschränkungen spielen dabei keine Rolle.

Zuzahlungen oder Eigenanteile entfallen vollständig. Die Behandlung erfolgt in spezialisierten Einrichtungen, und bei Bedarf werden auch Maßnahmen zur beruflichen Neuorientierung, wie Umschulungen, finanziert. In schweren Fällen können zudem Rentenleistungen gewährt werden.

Online-Wegweiser Berufskrankheiten

Um den Zugang zu den Unterstützungsangeboten bei Verdacht auf eine Berufskrankheit zu erleichtern, hat die IKK classic einen speziellen Online-Wegweiser erstellt. Er funktioniert wie eine digitale Orientierungshilfe oder ein Beratungsassistent. Versicherte erhalten leichter eine verständliche Ersteinschätzung zu ihrem Verdacht auf eine mögliche Berufskrankheit – transparent, unkompliziert und auf den Punkt sowie unabhängig von Öffnungszeiten. Anschließend entscheiden Sie selbst, ob Sie eine weiterführende, persönliche Beratung in Anspruch nehmen möchten.

Zum Online-Wegweiser

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Dann rufen Sie uns an! Unsere Experten beraten Sie gern.

Hotline Berufskrankheiten
02162 912-245820

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IKK classic

Veröffentlicht am 06.05.2019

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