Insbesondere der Förderstrang der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung ist hier umfassend und durchgängig dargestellt - auch 2026 beteiligen wir uns daran mit rund 217.000 Euro. Dieser pauschale Zuschuss wird einmal jährlich für Büromaterial, Raummiete oder ähnliches gewährt. Dazu gehören auch regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen wie Vorträge oder Seminare, sowie Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit. Anträge können jeweils bis zum 31. März eines Jahres gestellt werden.
Bei der krankenkassenindividuellen Projektförderung gibt es bei den einzelnen Krankenkassen spezifische Unterschiede und Förderschwerpunkte. Hierfür stellen wir in Hessen im Jahr 2026 rund 116.000 Euro zur Verfügung. Damit werden unter anderem regionale Einzelprojekte von Selbsthilfegruppen, wie zum Beispiel krankheitsbezogene Seminare, Vorträge oder die Bereitstellung von Informationsmaterialien, gefördert Im Jahr 2025 haben wir solche Projekte mit rund 55.000€ unterstützt.
Anträge hierfür nimmt die IKK classic das ganze Jahr über entgegen. Sprechen Sie uns dazu direkt an oder senden Sie uns einfach Ihren Projektförderantrag zu.
Ansprechpersonen und Antragsformulare für Sie als Landesorganisation oder Kontaktstelle finden Sie unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Selbsthilfegruppen wenden sich direkt an: claudia.brueck@ikk-classic.de.
Antragsformular und Nebenbestimmungen haben wir hier für Sie zum Download hinterlegt: