Selbsthilfeförderung in Bayern

Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt das Engagement von Menschen in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des § 20h SGB V und richtet sich an Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen sowie Selbsthilfeorganisationen.

In Bayern übernehmen die Krankenkassen und ihre Verbände ab dem Förderjahr 2026 jeweils bestimmte Aufgabenbereiche innerhalb der Selbsthilfeförderung. Nachfolgend finden Sie alle Informationen und Ansprechpersonen auf Landesebene zum Thema Selbsthilfeförderung in Bayern.

Förderung regionaler Selbsthilfegruppen in Bayern

In Bayern wurde 2008 das “Ein-Ansprechpartner-Modell - Regionale Runde Tische” zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit eingeführt. Die 13 „Runden Tische“ in Bayern decken die Selbsthilfeförderung auf der örtlichen Ebene ab. Diese sind jeweils an eine Selbsthilfekontaktstelle angebunden.

Selbsthilfegruppen können ihre Anträge bei den örtlichen “Runden Tischen” einreichen. Alle Informationen zur Antragsstellung, den Antragsfristen und den Ansprechpersonen finden Sie auf der Homepage der Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo Bayern).

Die Koordination der Förderung auf örtlicher Ebene erfolgt im Förderjahr 2026 federführend durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Bayern.

Pauschalförderung der Selbsthilfekontaktstellen auf Landesebene

Das Antragsverfahren für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung der Selbsthilfekontaktstellen in Bayern wird ab dem Förderjahr 2026 federführend durch den BKK Landesverband Bayern koordiniert. Alle Informationen zur Antragsstellung, den Antragsfristen und den Ansprechpersonen finden Sie auf der Homepage des BKK Landesverbandes Bayern. 

Förderung der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene

Das Antragsverfahren für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung der Selbsthilfeorganisationen in Bayern wird ab dem Förderjahr 2026 federführend durch die AOK Bayern koordiniert.

Alle Informationen zur Antragsstellung, den Antragsfristen und den Ansprechpersonen finden Sie auf der Homepage der AOK Bayern.

Krankenkassenindividuelle Projektförderung in Bayern

Ab dem Förderjahr 2026 erfolgt in Bayern die Projektförderung ausschließlich durch einzelne Krankenkassen und/oder deren Verbände. Einen Überblick über die krankenkassenindividuelle Projektförderung in Bayern im Jahr 2026 mit den Ansprechpersonen und Fristen finden Sie im Dokument „Krankenkassenindividuelle Projektförderung in Bayern 2026“.

Die jeweiligen Krankenkassen und/oder deren Verbände gestalten die krankenkassenindividuelle Projektförderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung. Es wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Bitte stellen Sie Ihre Projektanträge rechtzeitig! Sie dürfen mit Ihrem Projekt erst beginnen, wenn eine Bewilligung des gewählten Fördermittelgebers vorliegt.

Krankenkassenindividuelle Projektförderung der IKK classic

Die für die krankenkassenindividuelle Projektförderung vorgesehenen Mittel der IKK classic (30 Prozent der insgesamt nach § 20h SGB V aufzubringenden Fördermittel) sind in Bayern bereits fest verplant. Daher können im weiteren Jahresverlauf keine zusätzlichen krankenkassenindividuellen Fördermittel für Projekte von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen oder Selbsthilfekontaktstellen bereitgestellt werden.

Neue Online-Plattform für die Selbsthilfeförderung in Bayern startet am 01.01.2026

Unter der Adresse www.gkv-selbsthilfefoerderung-by.de finden Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen gebündelte Informationen zu Fördermöglichkeiten, Antragsformularen und zuständigen Ansprechpersonen.